FIAT Abgasskandal erste Urteile

Staatsanwaltschaft Frankfurt Verfahren gegen den FCA (Fiat Abgasskandal)

Meinung auf MeinCamp.de

Staatsanwaltschaft Frankfurt Verfahren gegen den FCA (Fiat Abgasskandal)

Mit einer Pressemitteilung der Polizei Hessen, wurde am 23-Februar-2022 ein öffentlicher Aufruf der Frankfurter Staatsanwaltschaft verbreitet. Darin heißt es Zitat:

Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main bearbeitet derzeit im Auftrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Frankfurt Main ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des FCA Konzerns….

Gegenstand der Ermittlungen:

– Motoren des Fiat Konzerns, die in Fahrzeuge der Marken Jeep, Alfa Romeo

und Fiat verbaut wurden.

– Fahrzeuge, die die Abgasnormen EUR 5 und EUR 6 (in der Regel Baujahre ab

2014 bis 2019

(Quelle: https://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/med/4eb/4eb70ae2-83fe-7771-4246-d8c70d35ac0c,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf)

Das war schon starker Tobak. Liest man diesen Artikel (Link unter dem Video), fühlt es sich an, als suche die Polizei in Frankfurt im Milieu organisierter Krimineller, die skrupellos Kunden geprellt haben. Doch gemach. Ermitteln heißt ja nicht schon, das die Beschuldigten auch mit Sicherheit verurteilt werden und das die vermeintlich Geschädigten auskömmlich entschädigt werden könnten.

Aufruf im FIAT Abgasskandal der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M.

Kurz zur Erinnerung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem FIAT Konzern (der FCA) vor, die Abgasreinigung bestimmter Dieselmotoren in der Art manipuliert zu haben, dass diese nur auf dem Prüfstand gesetzeskonforme Abgaswerte zu Stande bringen. Zur effektiven Abgasreinigung dürfen unter anderem die Außentemperaturen nicht zu niedrig sein, da sonst die Abgasbehandlung dem Motor Schaden zufügen könnte. Die Frage die es zu klären gilt, ist wie schon seiner Zeit bei VW/Audi, ob die Motorelektronik, bzw. deren Software hier manipulierend eingreift. Stichwort Thermofenster.

Welche Fahrzeuge sind betroffen ?

Grob gesagt sind folgende Motoren betroffen:

  • 1,3 Liter Multijet; 1,3 Liter 16V Multijet.
  • 1,6 Liter Multijet; 1,6 Liter.
  • 2,0 Liter Multijet; 2,0 Liter.
  • 2,2 Liter Multijet II.
  • 2,3 Liter; 2,3 Liter Multijet.
  • 3,0 Liter.

Speziell Fahrzeug mit den Abgasnormen EURO 5 und 6. Motoren die schon über die Norm Euro 6d Temp verfügen sind nicht betroffen.

An diesem Punkt möchte ich auf unseren Artikel auf meincam.de verweisen

(https://meincamp.de/fiat-ducato-mit-euro-6/)

Fiat Ducato mit Euro 6
Bereits 2016 hatten wir Zweifel, dass innermotrische Massnahmen ausreichen würden – Fiat Ducato mit Euro 6

Bereits im Juli 2016 kamen mir Zweifel auf, dass allein innermotorische Maßnahmen reichen könnten, um die damals schon geltende, strenge Abgasregel Euro 6 zu erfüllen. Im Wesentlichen geht es um eine extreme Abgasrückrührung. Vereinfacht gesagt wird Abgas, welches eigentlich über den Auspuff und einen Oxidations-Kat ins frei gelangt, abgezweigt wird um der Ansaugluft wieder zugeführt zu werden. Je höher dieser Anteil ist, desto geringer wird der Stickoxydamteil im Abgas. Diese Technologie funktioniert aber bei kalten Motoren und ungünstiger (nass/feuchter Witterung) eher schlecht. Berüchtigt sind die Verkokungen in den Abgasrückführungsventilen. Aber mit diesem Problem haben alle Ingenieure zu kämpfen.

Von den genannten Motoren haben viele den Einzug in die beliebte FIAT Ducato Wohnmobilbasis gefunden. Fahrzeuge, die noch relativ jung sind,geraten so in das Visier der Behörden. Erinnert sein an drohende Fahrverbote, wie sie einige Volkswagenkunden befürchten mussten, wenn ein spezielles Softwareupdate nicht eingespielt wurde.

Pressemitteilung EugH zum FIAT Abgasskandal

Auch FIAT hat in ähnlicher Weise versucht per Softwareanpassung das Problem aus der Welt zu schaffen, Und ob diese Updates ausreichen oder nicht, ist auch Inhalt von Verfahren, die vor verschiedenen deutschen Gerichten und mittlerweile auch beim EUGh geführt werden.

Gibt es schon Urteile

Ja es gibt schon abgeschlossene Verfahren vor diversen Gerichten. Auch die Rücknahme von Fahrzeuge unter Anrechnung einer Nutzungspauschale sind wohl erfolgt. Aber ein durchgehend schlüssig Rechtsprechung lässt sich noch nicht erkennen.

In einem recherchierten Fall aus Baden Württemberg konnte der Kläger, nach Auffassung der Richter, eines Dethleffs Esprit T 7150, nicht substanziiert darlegen können, dass er einen Schadensersatzanspruch gegen Stellantis habe. Ob nun die Anwälte einfach den falschen Verein verklagt hatte, denn der Hersteller ist ja FCA Italy S.p.A, lässt sich nicht abschließend klären.

Aber zumindest der EugH mach hier etwas Hoffnung. Inhaltlich wurde die Frage behandelt, ob das Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung darstellt oder nicht. Da der EugH gerne dem Plädoyer des EU Generalanwalt – in diesem Fall dem Herrn Athanasios Rantos – folgt, besteht aller Grund zu Optimismus. Er sieht einen berechtigten Grund für Schadensersatzansprüche der Halter dieser Fahrzeuge.

Wertverlust bei Wandlung (Nutzungsanrechnung) und was kostet ein neues Wohnmobil (Lieferzeit)

Der Haken für die Besitzer ist eine echte Zwickmühle. Würde man sein Fahrzeug wandeln und unter Nutzungsabzug abrechnen, ist man das Wohnmobil los und muss bei der Neubestellung derzeit sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Auch dürfte die Rechnung, in Anbetracht der hohen Preise für neue Wohnmobile, mit einem nicht unerheblichen Verlust einhergehen.

Fazit

Der erste Gedanke der mir in Sinn kommt, ist die Frage: Wann kommen endlich bezahlbare, nutzbare elektrische Wohnmobile auf den Markt ? Der Dieselmotor zeigt in seiner Biografie immer wieder Ungemach für seine Besitzer . Ständig neue Abgasnormen, immer aufwendigere und damit letztlich wesentlich teurere Abgasreinigungssysteme bieten wenig Zukunftssicherheit bei hohen Anschaffungskosten. Ich erinnere mich an einen Satz von Willy Brandt:

Nicht hält ewig und wenig ist von Dauer…