Umweltzone Elsass Straßburg ab 1-November-2017

Umweltzone Elsass ! Ab sofort (1-November-2017) gilt auch im Elsass die Umweltplakette. Drakonische Strafen von bis zu 375,00 € wer ohne Crit’Air Aufkleber angetroffen wird ! Die deutsche Feinstaubplaketten werden nicht anerkannt !

Allmählich wird es für die Wohnmobilfahrer in Europa immer enger in Sachen Umweltzonen. Seit dem 1- November – 2017 gilt in der Region Elsass / Straßburg die Plakattenpflicht. Wir hatten schon in einem früheren Artikel hier im Blog über die neue Verordnung in Frakreich berichtet. Damals bezogen sich die Regelungen auf die großen französichen Metropolen. Mit der neuen Umweltzone im Elsass und in dessen Herzen, der wunderschönen Stadt Straßburg, erlässt nun erstmals eine grenznahe Region, strikte Auflagen. Der Süddeutschen Zeitung zu Folge sieht das neue, strenge Regelwerk vor, daß bei Feinstaubalarm ab dem vierten Tag Plakettenpflicht herrscht. Von Seiten der örtlichen Präfektur wird diese Situationen drei bis vier Tagen im Jahr eintreten. Bisher war aber nicht in Erfahrung zu bringen, ob nur im Falle des Feinstaubalarms die Plakettenpflicht gilt, oder ob generell, ähnlich wie in den deutschen Umweltzonen, ständig eine Plakette auf der Windschutzscheibe kleben muss.




Die notwendige Plakette nennt sich Crit’Air Vignette Dabei handelt es sich um eine Vignette, die auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs geklebt werden muss. Aufgeteilt ist das französische System in 6 verschiedene Kategorien, jeweils durch 6 verschiedenfarbige Plaketten, in die die Fahrzeuge je nach Abgaswerten, entsprechend der nach europäischer Abgasnorm EURO, oder Jahr der Erstzulassung eingeteilt wird. Erfasst sind sind darin Zweirädern, also Motorrad, Mofa, usw., PKW, leichte Nutzfahrzeuge sowie Lastkraftwagen und Busse. Wohnmobile bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht werden als PKW eingestuft, darüber gelten diese Fahrzeuge als gelten als LKW.

Primär orientiert sich der französische Gesetzgeber an der EURO-Norm als Einstufungskriterium. Aber auch das Jahr der Erstzulassung wird berücksichtigt Hier eine verkürzte Übersicht der einzelnen Kategorien:

Kategorie

0

emissionsfreie Fahrzeuge, also Elektrofahrzeuge und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge

1

Erd- bzw. Autogas Fahrzeuge / Hybridfahrzeuge Motorräder: EURO 4 oder Erstzulassung ab 1.1.1997 PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5t: Benziner der Kategorien EURO 5 und 6, Erstzulassung ab Januar 2011 LKW: mit EURO 6 oder Erstzulassung ab 1.1.2014

2

Motorräder: EURO 3 oder Erstzulassung vom 1.1.2007 bis 31.12.2016 (bis 31.12.2017 bei Mofas) PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5t: Benziner der Kategorie EURO 4 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010 und Dieselfahrzeuge mit EURO 5 und 6 oder Erstzulassung ab 1. Januar 2011. LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: Benziner mit EURO 5 oder Erstzulassung vom 1.10.2009 bis 31.12.2013 und Dieselfahrzeuge mit EURO 6 oder Erstzulassung ab 1.1.2014

3

Motorräder: EURO 2 oder Erstzulassung vom 1.7.2004 bis 31.12.2006 PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5t: Benziner EURO 2 und 3 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und 31. Dezember 2005 und Dieselfahrzeuge EURO 4 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010. LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: Benziner mit EURO 3 / 4 oder Erstzulassung zwischen 1.10.2001 und 30.9.2009 und Dieselfahrzeuge mit EURO 5 oder Erstzulassung zwischen 1.10.2009 und 31.12.2013.

4

Motorräder: ohne EURO-Norm, Zulassung vom 1.6.2000 bis 30.6.2004 PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t: Dieselfahrzeuge der EURO 3 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2005. LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: Dieselfahrzeuge mit EURO 4 oder Erstzulassung zwischen 1.10.2006 und 30.9.2009

5

PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5t/ Diesel EURO 2 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 2000. LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: Diesel EURO 3 oder Zulassung zwischen 1.10.2001 und 30.9.2006

Keine Plakette

Keine Crit’Air Plakette: Motorräder: ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.6.2000 PKW, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge unter 3,5t: mit EURO 1 bzw. ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.1.1997 (PKW) bzw. 1.10.1997 (leichte Nutzfahrzeuge) LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: mit EURO 1, 2 oder ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.10.2001.

(alle Angabe ohne Gewähr. Quelle http://de.france.fr/de/info/umweltzonen-frankreich)

Aber nicht nur in Frankreich schreiten die Plaketten voran. In ganz Europa haben sich im Laufe des Jahres 2017 neue Umweltzonen gebildet. In Belgien gibt es seit dem 1-Februar-2017 die Umweltzonen in Antwerpen und Brüssel, Hier gelten die Einschränkungen das ganze Jahr. Wer mit seinem Camper oder Wohnmobil in diese Region reisen möchte, ist gut beraten zuvor die folgende Seite zu besuchen: https://lez.antwerpen.be/?Taal=DE

Dort können Sie sich online registrieren.

Für Italienurlauber wird die Sache dann richtig bunt. Denn dort regeln die einzelnen Regionen ihre Umweltzonen („zona traffico limitato ) für sich. Also keine einheitlich Plakette, sonder ein fröhliches Gemisch aus Einzelverordnungen. Hier nur ein paar markante Beispiele, jeweils mit den Internetseiten:

Region

Regelung

Mailand

im Historischen Stadtzentrum muß Umweltpass gekauft werden. (comune.milano.it).

Bologna

Für die verkehrsbeschränkte Zonen müssen Fahrzeuge ein Umwelt Ticket kaufen, wenn die Zone zwischen 7 und 20 Uhr befahren werden soll (comune.bologna.it).

Südtirol

In Brixen und Bozen gilt Montag bis Freitag, jedoch nur stundenweise für etliche Fahrzeuge ein Einfahrverbot.

Fazit:

Es wird in Zukunft kunterbunt auf den Windschutzscheiben unsere Wohnmobile und Zugfahrzeugen. Lassen Sie sich auf jeden Fall noch ein paar Quadratzentimeter frei und kleben Sie die vielen verschiedenen Plaketten sparsam, denn dieses bürgerfeindliche Treiben der europäischen Regionen wird munter weitergehen. Traurig ist nur, dass Europa zwar einheitliche krumme Kurken, Bananen und Kartoffeln organisieren kann, beim Thema Umweltzonen jedoch versagt die Politik. Haben die Europäer in früheren Jahren die Schlagbäume getrennt, so trennen wird nun die Reisenden in gutbetuchte Neuwagenbesitzer und weniger betuchte Altdiesleigner. Die Umwelt und damit die Gesundheit der Bürger ist ein sehr wichtiges Thema und ja der Diesel, speziell die älteren, sind kein Lorbeerblatt für die Umwelt, aber der Mensch, der seine Leben frei leben will, wird zunehmend an dieser Freiheit gehindert !