Umweltplakette in Frankreich ab 01-04-2017 auch für Ausländer Pflicht !

Umweltplakette in Frankreich

Die Umweltplakette in Frankreich ist natürlich auch für uns Wohnmobillisten ein sehr wichtiges Thema, denn am 1-April 2017 tritt in Frankreich eine neue Regelung in Kraft, wonach alle Autofahrer verpflichtet sind, eine Umweltplakette an die Windschutzscheibe zu kleben, sofern neben den deutschen Plaketten, den Schweizer Mautaufklebern, der österreichischen Go Box und diverser Lichttestaufkleber, sich noch ein freies Fleckchen befindet. Nun ja unsere Wohnmobile verfügen ja von Natur aus über relativ große Windschutzscheiben, so daß sich noch ein Fleckchen für eine der fünf Kategorien der französischen Variante für eine Umweltplatte finden läßt.


Auf keinen Fall sollten die Wohnmobilreisenden die Vorschrift auf die leichte Schulter nehmen, Schließlich wurden bereits in 23 Städten Frankreichs beits Umweltzonen mit Plakettenpflicht eingerichtet. Neben der Landeshauptstadt Paris, haben Städte wie Avignon, Lyon, Bordeaux oder Cannes, entsprechende Zonen ausgeschildert.

Lesen Sie zu den Schadstoffgruppen auch unseren Artikel über die EURO 6 Norm für den Fiat Ducato

und

Der AddBlue SCR Kat für leichte Nutzfahrzeuge

In Kürze werden viele weitere Städte und Regionen folgen; geplant sind Umweltzonen auch in:

Avignon, Arras, Annemasse, Cordeaux, Cannes, Clermont-Ferrand, Champlan, Côte Basque-Adour, Dunkerque, Dijon, Epernay, Bonneville/Faucigny/Glières, Lyon, Lille, Le Havre, Montpellier, Reims, Rouen, Saint-Etienne, Strasbourg, Saint Maur-des-Fossés, Toulouse, Vallée de la Marne.

Tabelle -1- Französische Pklaketten nach Schadstoffausstoss

Kategorie

PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge (unter 3,5t) LKW, Busse, Wohnmobile (über 3,5t) Motorräder

0

Emissionsfreie Fahrzeuge (Elektrofahrzeuge oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge) dito dito

1

Benziner mit EURO 5 und 6 (Erstzulassung ab 1.1.2011) mit EURO 6 (Erstzulassung ab 1.1.2014) mit EURO 4 (Erstzulassung ab 1.1.1997)
mit Erdgas betriebene Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge Dito Dito

2

Benziner mit EURO 4 (Erstzulassung zwischen dem 1.1.2006 und 31.12.2010), Dieselfahrzeuge mit EURO 5 und 6 (Erstzulassung ab 1.1.2011) Benziner mit EURO 5 (Erstzulassung zwischen dem 1.10.2009 und 31.12.2013), Dieselfahrzeuge mit EURO 6 (Erstzulassung ab 1.1.2014) mit EURO 3 (Erstzulassung zwischen 1.1.2007 und 31.12.2016)

3

Benziner EURO 2 und 3 (Erstzulassung zwischen 1.1.1997 und 31.12.2005), Dieselfahrzeuge EURO 4 (Erstzulassung zwischen 1.1.2006 und 31.12.2010) Benziner EURO 3 und 4 (Erstzulassung zwischen 1.10.2001 und 30.09.2009), Dieselfahrzeuge mit EURO 5 (Erstzulassung zwischen 1.10.2009 und 31.12.2013) EURO 2 (Erstzulassung zwischen 1.7.2004 und 31.12.2006)

4

Dieselfahrzeuge EURO 3 (Erstzulassung zwischen 1.10.2001 und 31.12.2005) Dieselfahrzeuge mit EURO 4 (Erstzulassung zwischen 1.10.2006 und 30.09.2009) ohne EURO -Norm (Erstzulassung zwischen 1.6.2000 und 30.6.2004)

5

Dieselfahrzeuge mit EURO 2 (Erstzulassung zwischen 1.1.1997 und 31.12.2000) Dieselfahrzeuge mit EURO 3 (Erstzulassung zwischen 1.10.2001 und 30.9.2006)

0 Keine Plakette

Fahrzeuge mit EURO 1 bzw. ohne EURO-Norm (Erstzulassung vor dem 1.10.1997) mit EURO 1,2 oder ohne EURO-Norm (Erstzulassung vor dem 1.10.2011) ohne EURO-Norm (Erstzulassung vor dem 1.6.2000)

Viele weitere Informationen (in 8 Sprachen) finden Sie auf den Seiten : www.crit-air.de




Der oben aufgeführten Tabelle können wir entnehmen, dass ein Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor nicht in eine Umweltzone einfahren darf, die als Zone 1 = emissionsfrei ausgewiesen wurde. Da nützt dann kein Gemaule und Gezeter mehr, da muss das Fahrrad aus dem Stauraum geholt werden. Für die neueren Wohnmobile wird es die Plakette nach den Schadstoffgruppen 2 und 3 geben, daruner sieht es dann schon weniger gut aus. In Anbetracht der rasanten Geschwindigkeit, mit der die neue Verordnung sich in Frankreich ausbreitet, sollten Sie auf jeden Fall bei einer Wohnmobiltour durch unser wunderbares Nachbarland, gut vorbereitet sein. Weitere Informationen können Sie hier nachlesen (https://www.crit-air.fr/

Gibt es Ausnahmen ?

Ob und wenn ja wo die Einfahrt für Wohnmobile auch ohne, bzw. mit einer nur unzureichenden Plakette erlaubt ist, muß für jede Region und jede französische Stadt einzeln erfragt werden. Allerdings gibt es den Hinweis auf http://www.umweltplakette.org/franzoesische-umweltplakette/, dass diese Regelung  in vielen Orten nur tagsüber von Montag bis Freitag, zwischen 8 und 20 Uhr gültig ist. Damit könnte man ja schon mal den Wochenenden  in Frankreich etwas entspannter entgegen sehen. Vielleicht sollte sich deutsche Komunen und Regionen an dieser Regelung mal ein Beispiel nehmen  !

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