Meldepflicht auf Wohnmobilstellplätzen

Meldepflicht auf Wohnmobilstellplätzen

Die Meldepflicht auf Wohnmobilstellplätzen ist der neueste Bürokratenangriff auf die Camper und Reisemobillisten. Was kommt als nächstes auf die Wohnmobillisten zu ? Vielleicht eine

Beschattungsrichtlinie in Abhängigkeit von der Beschattungsfläche eines Wohnmobil ? Aber der Reihe nach !


Fakt ist , seit November 2015 ist die aktuelle Fassung des Bundesmeldegesetz in Kraft und diese besagt recht eindeutig, dass auch auf Wohnmobilstellplätzen ein Meldeschein auszufüllen ist. Ausländische Gäste müssen demnach sogar ein Ausweisdokument vorlegen, der im Prinzip vom Stellplatzpersonal zu prüfen ist. Konkret sprechen wir über den & 29 Absatz 2:

(2) Beherbergte Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der die in § 30 Absatz 2 aufgeführten Daten enthält. Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen betrifft die Verpflichtung nach Satz 1 nur den Reiseleiter; er hat die Anzahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit anzugeben.“

Die Becherbergungsstätte, zu denen nun auch die Wohnmobilstellplätze zählen, müssen die erhobenen Daten, zu statistischen Auswertungen, den Behörden überlassen. So weit so gut, auch machbar, wenn der Stellplatz über eine entsprechende Rezeption verfügt, die bei der Anreise, ähnlich wie in einem Hotel, diese Daten aufnimmt und entsprechend den Datenschutzbestimmungen speichert. Was aber geschieht auf den vielen Stellplätzen, die über einen Parkscheinautomaten verfügen und die Stellplatzgebühren so erheben ? Müssen die Betreiber nun einen Passscanner einsetzen oder müssen wir vor der Übernachtung auf die örtliche Meldestelle ? Hier zeigt der Gesetzgeber eine völlig sachfremde Phantasie, denn erschlägt allen Ernstes vor, Zettelkästen mit entsprechenden Meldeformularen aufzustellen. Wer die Zettel dann einsammelt, wo diese Daten dann wirklich landen, in wessen Hände sie wirklich gelangen – darüber schweigen die Ausbrüter der Bürokraten beharrlich. Ich persönlich hätte, weder zu den gewünschten statistischen Zwecken, noch zur eventuellen Bekämpfung von Kriminalität irgentetwas dagegen einzuwenden, jedoch habe ich größte Bedenken, dass Unbefugte einen solchen Zettelkasten plündern und meine Daten anschließend im Big Data Pool der Internetkonzerne landen, die ja ach so sozial strukturiert sind.

Mir tun die vielen Betreiber von Wohnmobilstellplätzen jetzt schon leid, wenn sie dann in die Fänge der Behörden gelangen und sollten diese bierernst die Buchstaben der Gesetzte anwenden, in deren Gefolge die Betreiber mit möglichen Bußgeldern belegt werden, die am Ende auf die Stellplatzgebühren von uns allen aufgeschlagen werden.

Glücklicherweise bin ich von Mutter Natur aus mit einer derart kreativen Handschrift gesegnet worden, die jeden Meldezettel zu einem eigenen Kunstwerk werden lassen.

In diesem Sinne Ihr Camperkollege Hendrik Steinacker…